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   OLG Stuttgart, 06.06.2002 - 20 U 94/99   

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https://dejure.org/2002,3682
OLG Stuttgart, 06.06.2002 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2002,3682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2002 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2002,3682)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 20 U 94/99 (https://dejure.org/2002,3682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt eines Aktionärs als Nebenintervenient; Teil einer Minderheit; Risiko einer Kostenerstattung nach § 147 Abs. 4 AktG; Streitwert der Nebenintervention; Kosteninteresse; Kostentragung bei Vergleich der Hauptparteien

  • Judicialis

    ZPO § 98; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; AktG § 147 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98 § 101 Abs. 1; AktG § 147 Abs. 4
    Streitwertbestimmung bei Beitritt eines Aktionärs als Nebenintervenient zu einem Rechtsstreit, in dem Schadensersatzansprüche gegen ein Organ einer Aktiengesellschaft geltend gemacht werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2085
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZB 15/02

    Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten

    Das Berufungsgericht (OLG-Report Stuttgart 2003, 55 f.) hat die durch die Nebenintervenienten zu 1 und zu 2 entstandenen Kosten jeweils zur Hälfte ihnen selbst und im übrigen dem Kläger auferlegt.
  • OLG Stuttgart, 20.09.2012 - 1 W 43/12

    Streitwert der Nebenintervention

    Während der Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42) die Auffassung vertritt, der Streitwert einer Nebenintervention entspreche immer dem Streitwert der Hauptsache (zustimmend OLG München, NJW 1998, 420; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 357 ; OLG Düsseldorf, JurBüro 2006, 200 ), wird in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte und im Schrifttum auch die Meinung vertreten, es sei allein auf das Interesse des Streithelfers abzustellen, soweit dieses nicht höher liege (OLG Bamberg, OLGR 1999, 100; KG, NJW-RR 2003, 133 ; OLG Hamm, OLGR 2008, 195; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 238 ; Zöller/Herget, aaO; Münchener Kommentar zur ZPO/Wöstmann, 3. Auflage, § 3 ZPO "Nebenintervention"; zu einem nicht vergleichbaren Fall auch OLG Stuttgart, OLGR 2003, 55).
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